DE  EN  

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB

Der Vorstand der Jetter AG berichtet in dieser Erklärung – zugleich auch für den Aufsichtsrat – gemäß § 289a Abs. 1 HGB über die Unternehmensführung.

Die Unternehmensführung der Jetter AG als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das deutsche Aktiengesetz bestimmt; der weiteren spielt der Deutsche Corporate Governance Kodex eine wesentliche Rolle.

Die Leitung der Jetter AG ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben im sogenannten „dualen Führungssystem“ organisiert. Danach sind der Vorstand als Leitungs- und der Aufsichtsrat als Überwachungsorgan strikt getrennt. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten dabei im Unternehmensinteresse eng zusammen.

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Dabei tragen die Mitglieder des Vorstands gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Sie entwickeln die Unternehmensstrategie und sorgen in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat für deren Umsetzung. Das einzelne Mitglied des Vorstands führt das ihm zugewiesene Ressort im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Grundsätze der Vorstandsarbeit sind in der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung des Vorstands zusammengefasst. Sie regelt insbesondere die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten, die Beschlussfassung, Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen sowie die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden des Vorstands. Der Vorstand der Jetter AG besteht derzeit aus drei Mitgliedern.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements.

Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Vergütung fest. Er wird in alle Entscheidungen eingebunden, die für die Jetter AG von grundlegender Bedeutung sind. Der Aufsichtsrat der Jetter AG besteht aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben. Auf Grund seiner Größe hat der Aufsichtsrat keine Ausschüsse eingerichtet.

Dem Aufsichtsrat gehört eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder an, die in keiner wesentlichen geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu deren Vorstand stehen und die Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Der Aufsichtsrat hat als konkrete Ziele seiner Zusammensetzung berufliche Vielfalt (insbesondere bezüglich der Bereiche Technologie, Wirtschaft und
Recht) Internationalität durch im Ausland erworbene Berufserfahrung sowie Vermeidung potentieller Interessenkonflikte durch Ausschluss von Nähebeziehungen zu Wettbewerbern festgelegt. Die Ziele wurden bisher berücksichtigt, und dies ist auch bei zukünftigen Wahlvorschlägen beabsichtigt.

Die Jetter AG folgt weitgehend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG benennt und erläutert die Abweichungen von den Kodexempfehlungen. Die aktuelle Entsprechenserklärung finden Sie hier, die Erklärungen früherer Jahre hier.

Die Jetter AG hat sich ein Unternehmensleitbild gegeben, das ihr Selbstverständnis im Verhältnis zu den Akteuren erläutert, mit denen sie in Beziehung steht. Das Leitbild finden Sie hier.

Ludwigsburg, im Februar 2012

Der Vorstand der Jetter AG