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Corporate Governance Erklärungen früherer Jahre

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex 2010

Vorstand und Aufsichtsrat der Jetter AG erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird, mit folgenden Ausnahmen:

  1. Altersgrenzen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Festlegung von Altersgrenzen für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Jetter AG folgt dieser Empfehlung nicht, da sie in einer starren Altersgrenze eine unsachgemäße Einschränkung bei der Auswahl der möglichen Organmitglieder sieht. Im Einzelfall wird aber durchaus darauf geachtet, dass sich aus dem Alter eines möglichen Organmitglieds keine negativen Auswirkungen auf die Ausübung der Tätigkeit ergeben.

  2. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, bei der Vergütung der Aufsichtsräte neben der festen eine erfolgsorientierte Komponente zu verwenden sowie die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrat in der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu berücksichtigen. Die Jetter AG folgt diesen Empfehlungen nicht, da sie der Ansicht ist, dass Vergütungsbestandteile, die an den Erfolg des Unternehmens anknüpfen, die notwendige Neutralität des Aufsichtsrats bei der Risikoeinschätzung im Rahmen der Überwachung des Vorstands beeinträchtigen können.

  3. Darstellung des Vergütungssystems auf der Internetseite
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstände sowie die konkrete Ausgestaltung eines Aktienoptionsplans auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt zu machen. Die Jetter AG folgt dieser Empfehlung nicht, da diese Sachverhalte einfach ausgestaltet sind und auf der Hauptversammlung erläutert werden.

  4. Besetzung von Führungs-, Vorstands- bzw. Aufsichtsratspositionen
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt eine angemessene Berücksichtigung bzw. Beteiligung von Frauen. Vorstand und Aufsichtsrat der Jetter AG halten die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht nicht für ein Merkmal, das eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten für eine bestimme Position besonders qualifizieren würde und lassen dieses Kriterium bei der Auswahl der jeweils geeignetsten Kandidatin bzw. des jeweils geeignetsten Kandidaten unberücksichtigt.


Ludwigsburg, den 3. November 2010

Für den Vorstand: Martin Jetter  Für den Aufsichtsrat: Dr. Michael Oltmanns

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Codex 2009

Vorstand und Aufsichtsrat der Jetter AG erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird, mit folgenden Ausnahmen:

  1. Altersgrenzen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Festlegung von Altersgrenzen für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Jetter AG folgt dieser Empfehlung nicht, da sie in einer starren Altersgrenze eine unsachgemäße Einschränkung bei der Auswahl der möglichen Organmitglieder sieht. Im Einzelfall wird aber durchaus darauf geachtet, dass sich aus dem Alter eines möglichen Organmitglieds keine negativen Auswirkungen auf die Ausübung der Tätigkeit ergeben.

  2. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, bei der Vergütung der Aufsichtsräte neben der festen eine erfolgsorientierte Komponente zu verwenden sowie die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrat in der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu berücksichtigen. Die Jetter AG folgt diesen Empfehlungen nicht, da sie der Ansicht ist, dass Vergütungsbestandteile, die an den Erfolg des Unternehmens anknüpfen, die notwendige Neutralität des Aufsichtsrats bei der Risikoeinschätzung im Rahmen der Überwachung des Vorstands beeinträchtigen können.

  3. Darstellung des Vergütungssystems auf der Internetseite
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstände sowie die konkrete Ausgestaltung eines Aktienoptionsplans auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt zu machen. Die Jetter AG folgt dieser Empfehlung nicht, da diese Sachverhalte einfach ausgestaltet sind und auf der Hauptversammlung erläutert werden.


Ludwigsburg, im Dezember 2009

Für den Vorstand: Martin Jetter  Für den Aufsichtsrat: Dr. Michael Oltmanns

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex 2008

Vorstand und Aufsichtsrat der Jetter AG erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird, mit folgenden Ausnahmen:

  1. Altersgrenzen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Festlegung von Altersgrenzen für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Jetter AG folgt dieser Empfehlung nicht.
  2. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, bei der Vergütung der Aufsichtsräte neben der festen eine erfolgsorientierte Komponente zu verwenden sowie die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrat in der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu berücksichtigen. Die Jetter AG folgt diesen Empfehlungen nicht.
  3. Darstellung des Vergütungssystems auf der Internetseite
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstände sowie die konkrete Ausgestaltung eines Aktienoptionsplans auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt zu machen. Die Jetter AG folgt dieser Empfehlung nicht.


Ludwigsburg, im Dezember 2008

Für den Vorstand: Martin Jetter  Für den Aufsichtsrat: Dr. Michael Oltmanns

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex 2007

Vorstand und Aufsichtsrat der Jetter AG erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird, mit folgenden Ausnahmen:

  1. Altersgrenzen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Festlegung von Altersgrenzen für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Jetter AG folgt dieser Empfehlung nicht.
  2. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, bei der Vergütung der Aufsichtsräte neben der festen eine erfolgsorientierte Komponente zu verwenden sowie die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrat in der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu berücksichtigen. Die Jetter AG folgt diesen Empfehlungen nicht.
  3. Darstellung des Vergütungssystems auf der Internetseite
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstände sowie die konkrete Ausgestaltung eines Aktienoptionsplans auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt zu machen. Die Jetter AG folgt dieser Empfehlung nicht.


Ludwigsburg, im Dezember 2007

Für den Vorstand: Martin Jetter  Für den Aufsichtsrat: Dr. Michael Oltmanns

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex 2006

Vorstand und Aufsichtsrat der Jetter AG erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird, mit folgenden Ausnahmen:

  1. Altersgrenzen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Festlegung von Altersgrenzen für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Jetter AG folgt dieser Empfehlung nicht.
  2. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, bei der Vergütung der Aufsichtsräte neben der festen eine erfolgsorientierte Komponente zu verwenden sowie die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrat in der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu berücksichtigen. Die Jetter AG folgt diesen Empfehlungen nicht.
  3. Darstellung des Vergütungssystems auf der Internetseite
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstände sowie die konkrete Ausgestaltung eines Aktienoptionsplans auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt zu machen. Die Jetter AG folgt dieser Empfehlung nicht.


Ludwigsburg, im Dezember 2006

Für den Vorstand: Martin Jetter  Für den Aufsichtsrat: Dr. Michael Oltmanns

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex 2005

Vorstand und Aufsichtsrat der Jetter AG erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird, mit folgenden Ausnahmen:

  1. Altersgrenzen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Festlegung von Altersgrenzen für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Jetter AG folgt dieser Empfehlung nicht.
  2. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, bei der Vergütung der Aufsichtsräte neben der festen eine erfolgsorientierte Komponente zu verwenden sowie die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrat in der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu berücksichtigen. Die Jetter AG folgt diesen Empfehlungen nicht.  
  3. Darstellung des Vergütungssystems auf der Internetseite
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstände sowie die konkrete Ausgestaltung eines Aktienoptionsplans auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt zu machen. Die Jetter AG folgt dieser Empfehlung nicht.

Ludwigsburg, im Dezember 2005

Für den Vorstand: Martin Jetter  Für den Aufsichtsrat: Dr. Michael Oltmanns

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex 2004

Vorstand und Aufsichtsrat der Jetter AG erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird, mit folgenden Ausnahmen:

  1. Altersgrenzen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Festlegung von Altersgrenzen für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Jetter AG folgt dieser Empfehlung nicht.
  2. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, bei der Vergütung der Aufsichtsräte neben der festen eine erfolgsorientierte Komponente zu verwenden sowie die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrat in der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu berücksichtigen. Die Jetter AG folgt diesen Empfehlungen nicht.  
  3. Darstellung des Vergütungssystems auf der Internetseite
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstände sowie die konkrete Ausgestaltung eines Aktienoptionsplans auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt zu machen. Die Jetter AG folgt dieser Empfehlung nicht.

Ludwigsburg, im Dezember 2004

Für den Vorstand: Martin Jetter  Für den Aufsichtsrat: Dr. Michael Oltmanns

Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2003

Vorstand und Aufsichtsrat der Jetter AG erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wird, mit folgenden Ausnahmen:

  1. Ausschüsse des Aufsichtsrats
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen. Die Jetter AG folgt dieser Empfehlung nicht.
  2. Altersgrenzen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Festlegung von Altersgrenzen für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Jetter AG folgt dieser Empfehlung nicht.
  3. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, bei der Vergütung der Aufsichtsräte neben der festen eine erfolgsorientierte Komponente zu verwenden sowie die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrat in der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu berücksichtigen. Die Jetter AG folgt diesen Empfehlungen nicht.
  4. Individualisierte Angaben zu Vorstandsbezügen und Aufsichtsratvergütung
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, die Vergütung der Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte im Geschäftsbericht individualisiert auszuweisen. Die Jetter AG folgt dieser Empfehlung nicht.
  5. Darstellung des Vergütungssystems auf der Internetseite
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstände sowie die konkrete Ausgestaltung eines Aktienoptionsplans auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt zu machen. Die Jetter AG folgt dieser Empfehlung nicht.
  6. Selbstbehalt bei der D&O-Versicherung
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, bei einer eventuell bestehenden D&O-Versicherung für Organmitglieder einen angemessenen Selbstbehalt zu vereinbaren. Die Jetter AG folgt dieser Empfehlung nicht.

Ludwigsburg, im Dezember 2003

Für den Vorstand: Martin Jetter  Für den Aufsichtsrat: Dr. Michael Oltmanns

Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2002

Vorstand und Aufsichtsrat der Jetter AG erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wird, mit folgenden Ausnahmen:

  1. Ausschüsse des Aufsichtsrats
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen. Angesichts der geringen Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und der Effizienz der Arbeit des Gesamtaufsichtsrats sieht der Aufsichtsrat von der Bildung von Ausschüssen ab.
  2. Altersgrenzen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Festlegung von Altersgrenzen für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Jetter AG sieht in einer solchen Festlegung eine unangebrachte Einschränkung des Rechts der Aktionäre, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen bzw. eine unangebrachte Einschränkung des Aufsichtsrats bei der Auswahl geeigneter Vorstandsmitglieder und sieht deswegen von der Festlegung von Altersgrenzen ab.
  3. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, bei der Vergütung der Aufsichtsräte neben der festen eine erfolgsorientierte Komponente zu verwenden sowie die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrat in der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu berücksichtigen. Die Jetter AG ist nicht der Ansicht, dass eine solche Regelung das Engagement der Aufsichtsratsmitglieder allgemein oder in der Ausschussarbeit weiter verbessern kann und sieht daher eine derartige Berücksichtigung nicht vor.

Ludwigsburg, im Dezember 2002

Für den Vorstand: Martin Jetter  Für den Aufsichtsrat: Dr. Michael Oltmanns