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Corporate Governance

Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG eine gesetzliche Grundlage. Vorstand und Aufsichtsrat der Jetter AG haben am 14. November 2011 in einer gemeinsamen Sitzung die nachstehende Erklärung verabschiedet.

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Jetter AG erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird, mit folgenden Ausnahmen:

  1. Altersgrenzen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Festlegung von Altersgrenzen für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Jetter AG folgt dieser Empfehlung nicht, da sie in einer starren Altersgrenze eine unsachgemäße Einschränkung bei der Auswahl der möglichen Organmitglieder sieht. Im Einzelfall wird aber durchaus darauf geachtet, dass sich aus dem Alter eines möglichen Organmitglieds keine negativen Auswirkungen auf die Ausübung der Tätigkeit ergeben.

  2. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, bei der Vergütung der Aufsichtsräte neben der festen eine erfolgsorientierte Komponente zu verwenden sowie die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrat in der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu berücksichtigen. Die Jetter AG folgt diesen Empfehlungen nicht, da sie der Ansicht ist, dass Vergütungsbestandteile, die an den Erfolg des Unternehmens anknüpfen, die notwendige Neutralität des Aufsichtsrats bei der Risikoeinschätzung im Rahmen der Überwachung des Vorstands beeinträchtigen können.

  3. Darstellung des Vergütungssystems auf der Internetseite
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstände sowie die konkrete Ausgestaltung eines Aktienoptionsplans auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt zu machen. Die Jetter AG folgt dieser Empfehlung nicht, da diese Sachverhalte einfach ausgestaltet sind und auf der Hauptversammlung erläutert werden.

  4. Besetzung von Führungs-, Vorstands- bzw. Aufsichtsratspositionen
    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt eine angemessene Berücksichtigung bzw. Beteiligung von Frauen. Vorstand und Aufsichtsrat der Jetter AG halten die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht nicht für ein Merkmal, das eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten für eine bestimme Position besonders qualifizieren würde und lassen dieses Kriterium bei der Auswahl der jeweils geeignetsten Kandidatin bzw. des jeweils geeignetsten Kandidaten unberücksichtigt.


Ludwigsburg, den 14. November 2011

Für den Vorstand: Martin Jetter  Für den Aufsichtsrat: Dr. Michael Oltmanns